Die körperschaftsteuerliche Registrierung in den VAE - Wer muss sich registrieren und bis wann?

Am 9. Dezember 2022 veröffentlichten die Vereinigten Arabischen Emirate (nachfolgend „VAE“) erstmals ein Gesetz zur Körperschaftsteuer. Gemäß Artikel 51 dieses Gesetzes sind bestimmte Steuersubjekte zur körperschaftsteuerlichen Registrierung verpflichtet, und zwar innerhalb vorgegebener Fristen.

Zu diesen Personen gehören gemäß den veröffentlichten Gesetzen sowie Kabinett- und Ministerbeschlüsse:

  1. Juristische Personen mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in den VAE, einschließlich ihrer Freihandelszonen (Resident),
  2. Natürliche Personen, die ein steuerbares Gewerbe oder eine steuerbare Geschäftstätigkeit in den VAE ausüben (Resident),
  3. Ausländische juristische Personen, die über eine Betriebsstätte in den VAE verfügen (Non-Resident),
  4. Ausländische juristische Personen, die durch Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in den VAE einen steuerlichen Bezugspunkt („Nexus“) aufweisen (Non-Resident),
  5. Ausländische Personen, die über keine Betriebsstätte in den VAE verfügen aber Einkünfte aus staatlichen Einnahmequellen erzielen („State-Sourced Income“) (Non-Resident).

Die zuletzt genannte Gruppe ist gemäß der Ministerialentscheidung Nr. 43/2023 von der Pflicht zur Registrierung für die Körperschaftsteuer ausgenommen. Für diese Personen wird eine Quellensteuer erhoben, die derzeit bei 0% liegt. Es ist jedoch zu beachten, dass sich dieser Steuersatz in der Zukunft ändern könnte.

Bislang war ungewiss, innerhalb welcher Frist sich die Steuersubjekte registrieren müssen. Ursprünglich war lediglich vorgesehen, dass die Registrierung vor der Abgabe der ersten Steuererklärung erfolgen sollte. Diese Regelung wurde jedoch durch den Beschluss Nr. 3 der VAE-Steuerbehörde aus dem Jahr 2024 präzisiert.

Registrierungsfristen für juristische Personen:

Eine in den VAE ansässige juristische Person (Resident), die vor dem 01.03.2024 gegründet, errichtet oder anderweitig anerkannt wurde, ist aufgefordert, ihren Antrag auf steuerliche Registrierung gemäß den folgenden Fristen zu stellen:

Datum der HandelslizenzerteilungRegistrierungsfrist
01.01.-28/29.02.Bis 31.05.2024
01.03.-30.04.Bis 30.06.2024
01.05.-31.05.Bis 31.07.2024
01.06.-30.06.Bis 31.08.2024
01.07.-31.07.Bis 30.09.2024
01.08.-30.09.Bis 31.10.2024
01.10.-30.11.Bis 30.11.2024
01.12.-31.12.Bis 31.12.2024

Bei einer Gründung oder anderweitigen Errichtung bzw. Anerkennung nach dem 01.03.2024 gelten hingegen folgende Fristen:

  • Eine juristische Person mit Sitz in den VAE (Staatsgebiet und Freihandelszonen), muss ihren Antrag auf steuerliche Registrierung innerhalb von drei Monaten nach ihrer Gründung, Errichtung oder Anerkennung einreichen.
  • Eine juristische Person mit einem Ort der Geschäftsleitung in den VAE (Staatsgebiet und Freihandelszonen), muss ihren Antrag auf steuerliche Registrierung innerhalb von drei Monaten nach dem Ende ihres Wirtschaftsjahres stellen.

Für ausländische juristische Personen gelten andere Fristen:

PersonengruppeRegistrierungsfrist
Eine Person, die vor dem 01.03.2024 eine Betriebsstätte in den VAE begründet hatInnerhalb von 9 Monaten nach Begründung der Betriebsstätte
Eine Person, die am oder nach dem 01.03.2024 eine Betriebsstätte in den VAE begründetInnerhalb von 6 Monaten nach Begründung der Betriebsstätte
Eine Person, die vor dem 01.03.2024 einen Nexus in den VAE begründet hatBis zum 31.05.2024  
Eine Person, die am oder nach dem 01.03.2024 einen Nexus in den VAE begründetInnerhalb von 3 Monaten nach Begründung des Nexus

Registrierungsfristen für natürliche Personen:

Der Beschluss stellt weiterhin klar, dass eine natürliche Person, die in den VAE ein Geschäft oder eine Geschäftstätigkeit ausübt und den Schwellenwert von 1 Mio. AED überschreitet, einen Antrag auf steuerliche Registrierung innerhalb der folgenden Fristen stellen muss:

  • Bei einer natürlichen Person mit Wohnsitz in den VAE: Bis zum 31.03. des folgenden gregorianischen Kalenderjahres, in dem das Geschäft oder die geschäftliche Tätigkeit stattfand,
  • Bei einer ausländischen natürlichen Person: Innerhalb von 3 Monaten nachdem die Steuerpflicht ausgelöst wurde.

Die Empfehlung lautet sich so schnell wie möglich registrieren zu lassen, da andernfalls nach dem neuesten Beschluss der Steuerbehörde eine Strafe i.H.v. AED 10,000 fällig wird.

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