Am 9. Dezember 2022 veröffentlichten die Vereinigten Arabischen Emirate (nachfolgend „VAE“) erstmals ein Gesetz zur Körperschaftsteuer. Gemäß Artikel 51 dieses Gesetzes sind bestimmte Steuersubjekte zur körperschaftsteuerlichen Registrierung verpflichtet, und zwar innerhalb vorgegebener Fristen.
Zu diesen Personen gehören gemäß den veröffentlichten Gesetzen sowie Kabinett- und Ministerbeschlüsse:
Die zuletzt genannte Gruppe ist gemäß der Ministerialentscheidung Nr. 43/2023 von der Pflicht zur Registrierung für die Körperschaftsteuer ausgenommen. Für diese Personen wird eine Quellensteuer erhoben, die derzeit bei 0% liegt. Es ist jedoch zu beachten, dass sich dieser Steuersatz in der Zukunft ändern könnte.
Bislang war ungewiss, innerhalb welcher Frist sich die Steuersubjekte registrieren müssen. Ursprünglich war lediglich vorgesehen, dass die Registrierung vor der Abgabe der ersten Steuererklärung erfolgen sollte. Diese Regelung wurde jedoch durch den Beschluss Nr. 3 der VAE-Steuerbehörde aus dem Jahr 2024 präzisiert.
Registrierungsfristen für juristische Personen:
Eine in den VAE ansässige juristische Person (Resident), die vor dem 01.03.2024 gegründet, errichtet oder anderweitig anerkannt wurde, ist aufgefordert, ihren Antrag auf steuerliche Registrierung gemäß den folgenden Fristen zu stellen:
Datum der Handelslizenzerteilung | Registrierungsfrist |
01.01.-28/29.02. | Bis 31.05.2024 |
01.03.-30.04. | Bis 30.06.2024 |
01.05.-31.05. | Bis 31.07.2024 |
01.06.-30.06. | Bis 31.08.2024 |
01.07.-31.07. | Bis 30.09.2024 |
01.08.-30.09. | Bis 31.10.2024 |
01.10.-30.11. | Bis 30.11.2024 |
01.12.-31.12. | Bis 31.12.2024 |
Bei einer Gründung oder anderweitigen Errichtung bzw. Anerkennung nach dem 01.03.2024 gelten hingegen folgende Fristen:
Für ausländische juristische Personen gelten andere Fristen:
Personengruppe | Registrierungsfrist |
Eine Person, die vor dem 01.03.2024 eine Betriebsstätte in den VAE begründet hat | Innerhalb von 9 Monaten nach Begründung der Betriebsstätte |
Eine Person, die am oder nach dem 01.03.2024 eine Betriebsstätte in den VAE begründet | Innerhalb von 6 Monaten nach Begründung der Betriebsstätte |
Eine Person, die vor dem 01.03.2024 einen Nexus in den VAE begründet hat | Bis zum 31.05.2024 |
Eine Person, die am oder nach dem 01.03.2024 einen Nexus in den VAE begründet | Innerhalb von 3 Monaten nach Begründung des Nexus |
Registrierungsfristen für natürliche Personen:
Der Beschluss stellt weiterhin klar, dass eine natürliche Person, die in den VAE ein Geschäft oder eine Geschäftstätigkeit ausübt und den Schwellenwert von 1 Mio. AED überschreitet, einen Antrag auf steuerliche Registrierung innerhalb der folgenden Fristen stellen muss:
Die Empfehlung lautet sich so schnell wie möglich registrieren zu lassen, da andernfalls nach dem neuesten Beschluss der Steuerbehörde eine Strafe i.H.v. AED 10,000 fällig wird.