Freihandelszonen Unternehmen in den VAE – 0% oder 9% Körperschaftssteuer?

Die Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind bekannt für ihre zahlreichen Vorteile, darunter 100% ausländisches Eigentum, vereinfachte Verwaltungsverfahren und attraktive Steueranreize wie der Verzicht auf Einfuhrumsatzsteuer und Zölle sowie die Befreiung von der Ertragssteuer. Mit der Einführung des neuen Körperschaftsteuergesetzes im Januar 2022, das ab dem Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 1. Juni 2023 greift, stellt sich jedoch die Frage: Ist die Ära der Steuerfreiheit in diesen Zonen vorbei?

Die neu eingeführte Körperschaftsteuer (nachfolgend „CIT“) von 9% gilt grundsätzlich für alle Unternehmen in den VAE. Allerdings bietet sich für Unternehmen in den Freihandelszonen eine Möglichkeit zum 0%-Steuersatz, sofern sie den Status einer „Qualified Free Zone Person“ (nachfolgend „QFZP“) erlangen können. Die Kriterien für diesen Status und die damit verbundenen Auswirkungen sind entscheidend für die steuerliche Planung und werden im Folgenden detailliert erörtert.

Erfüllung der Kriterien für den QFZP-Status

Um als QFZP anerkannt zu werden, muss ein Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

- Nachweis einer adäquaten Substanz in der Freihandelszone

- Kein Antrag auf reguläre Besteuerung

- Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes

- Befolgung der Dokumentationspflichten im Rahmen der Verrechnungspreise

- Erfüllung der De-Minimis-Anforderungen

- Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen

- Erzielung von sogenannten „Qualifying Income“

Was gilt als Qualifying Income?

Das Kabinettsbeschluss Nr. 100/2023 definiert Einkünfte, die als Qualifying Income gelten, und unterscheidet dabei zwischen Transaktionen mit anderen Freihandelszonen-Unternehmen und solchen mit Nicht-Freihandelszonen-Unternehmen. Einkünfte aus Transaktionen zwischen Freihandelszonenunternehmen gelten unter der Bedingung, dass sie nicht aus schädlichen Aktivitäten resultieren, als Qualifying Income. Bei Geschäften mit Personen oder Unternehmen außerhalb der Freihandelszonen (Mainland bzw. Ausland) hingegen müssen die Einkünfte aus unschädlichen Tätigkeiten stammen, um als Qualifying Income anerkannt zu werden.

Schädliche und unschädliche Tätigkeiten

Zu den unschädlichen Tätigkeiten zählen unter anderem die Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von Waren und Materialien, der Handel, Finanzdienstleistungen für verbundene Unternehmen sowie Logistikdienstleistungen. Schädliche Tätigkeiten umfassen insbesondere Geschäfte mit natürlichen Personen, regulierte Finanz- und Versicherungstätigkeiten sowie der Handel mit Grundstücken.

Rechtsfolgen nach Erlangung des QFZP-Status

Unternehmen, die den QFZP-Status erlangen, profitieren von bestimmten Vorteilen, sind aber gleichzeitig an spezielle Verpflichtungen gebunden. Dazu zählt beispielsweise die Notwendigkeit, geprüfte Jahresabschlüsse einzureichen und bestimmte Informationen in ihrer Steuererklärung offenzulegen. Zusätzlich ist es diesen Unternehmen nicht gestattet, den Freibetrag von AED 375,000 in Anspruch zu nehmen oder Teil einer Organschaft zu sein. Aufgrund dieser Umstände ist es entscheidend, dass die Beantragung des QFZP-Status sorgfältig auf mögliche positive und negative Auswirkungen hin überprüft wird, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Obwohl Freihandelszonenunternehmen potenziell von der CIT befreit sein können, hängt dies stark vom Geschäftsmodell und der Fähigkeit ab, den QFZP-Status zu erlangen und zu erhalten. Unternehmen in den Freihandelszonen wird empfohlen, diese Thematik genau zu prüfen, um ihre Registrierung sowie ihre erste Steuererklärung rechtzeitig und korrekt einzureichen.

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