In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde kürzlich eine Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne eingeführt, die weitreichende Implikationen haben könnte, auch für natürliche Personen, die als Immobilienbesitzer agieren. Viele Immobilienbesitzer sind verunsichert, unter welchen Umständen Einkünfte aus Vermietung oder Veräußerung von Immobilien als steuerpflichtige Unternehmensgewinne gelten.
Grundsätzlich unterliegen natürliche Personen der neuen Körperschaftsteuer, wenn sie ein Geschäft oder eine geschäftliche Aktivität mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Million AED (ca. 250.000 €) betreiben. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. So sind Einkünfte, die aus Arbeit, persönlichen Investitionen oder direkt aus Immobilieninvestitionen stammen, von dieser Steuer ausgenommen. Unter Immobilieninvestitionen fallen Einkünfte, die aus Aktivitäten erzielt werden, die direkt oder indirekt mit Grundstücken oder Immobilien in den VAE zusammenhängen und die keiner lizenzpflichtigen Geschäftstätigkeit entsprechen.
Die entscheidende Frage für Immobilienbesitzer ist also, ob und wann sie eine Handelslizenz benötigen, um ihre Immobilien zu verwalten, zu vermieten oder zu verkaufen. Das Körperschaftsteuergesetz liefert hierzu keine Regelungen. Deshalb ist es wichtig, die Vorschriften der zuständigen Lizenzbehörde, jenachdem wo die Immobilie belegen ist, genau zu prüfen.
Bisher ist bekannt, dass spezifische Immobilientätigkeiten eine Lizenz erfordern. Dazu zählen:
- „Real Estate Broker License“: Erforderlich für alle, die Immobilientransaktionen vermitteln wollen, einschließlich Vermietung und Verkauf.
- „Developer License“: Notwendig für Bauträger, die neu gebaute Immobilienprojekte entwickeln und verkaufen.
- „Property Management License“: Erforderlich für Unternehmen, die im Auftrag des Eigentümers Immobilien verwalten.
Die Regelungen für private Immobilienbesitzer, die lediglich ihre eigenen Immobilien vermieten oder verkaufen, sind noch nicht allgemein definiert. In der Regel wird von privaten Immobilienbesitzern mit einer oder nur wenigen Immobilien keine Lizenz in den VAE gefordert. Somit wären sie zunächst auch von der Steuer befreit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich diese Vorschriften schnell ändern können.
Daher sind Immobilienbesitzer gut beraten, sich rechtzeitig über mögliche Lizenzanforderungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Diese neuen Regelungen zeigen, wie wichtig es ist, auf dem Laufenden zu bleiben und die sich ändernden Gesetze und Vorschriften im Blick zu haben, insbesondere wenn man in den dynamischen Immobilienmarkt der VAE investiert hat.