Immobilien und Steuern in den Vereinigten Arabischen Emiraten

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ergeben sich aus der Körperschaftsteuergesetzgebung wichtige Verpflichtungen für im VAE-Ausland gegründete juristische Personen. Eine besondere Rolle spielt dabei der sogenannte „Nexus“, ein rechtlicher Anknüpfungspunkt, der bestimmt, wann juristische Personen ohne Sitz oder Geschäftsleitung in den VAE (z.B. eine deutsche GmbH) beschränkt steuerpflichtig werden.

Gemäß Art. 11 Nr. 4 lit. c) des Körperschaftsteuergesetzes unterliegen Steuersubjekte ohne Sitz und Ort der Geschäftsleitung dann der Steuerpflicht in den VAE, wenn sie einen sogenannten Nexus in den VAE aufweisen. Dieser Nexus besteht laut der Kabinett-Entscheidung Nr. 56 des Jahres 2023 dann, wenn juristische Personen ohne Sitz oder Geschäftsleistung in den VAE, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen mit Belegenheitsort in den VAE erzielen. Unter unbewegliches Vermögen fallen dabei nicht nur Grundstücke und Gebäude, sondern auch jegliche baulichen Strukturen und Anlagen, die fest mit dem Boden verbunden sind.

Die Einkünfte, die hieraus generiert werden, können vielfältig sein und reichen von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung über den Verkauf und die Veräußerung des Eigentums bis hin zu Einkünften aus direkter Nutzung. Jedes dieser Szenarien zieht Steuerpflichten nach sich und anders als bei Einnahmen aus anderen Quellen in den VAE, erfordert die Begründung eines Nexus eine entsprechende Registrierung der betroffenen Unternehmen in den VAE.

Die Registrierungspflicht ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil viele ausländische Unternehmen in den VAE keine Handelslizenz besitzen und daher Sondervorschriften unterliegen. Laut Entscheidung Nr. 3 der VAE-Steuerbehörde müssen sich solche Unternehmen, die vor dem Stichtag des 1. März 2024 einen Nexus begründet haben, bis zum 31. Mai 2024 registrieren lassen. Für nach diesem Datum begründete Nexus besteht eine Registrierungsfrist von drei Monaten nach Begründung des Nexus.

Die Körperschaftsteuerregelung in den VAE stellt eine bedeutende Herausforderung für internationale Unternehmen dar, die durch unbewegliches Vermögen in den VAE steuerlich erfasst werden müssen. Diese Regelungen verdeutlichen die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig zu prüfen und entsprechende administrative Schritte einzuleiten, um Konformität mit den VAE-Steuerbehörden zu gewährleisten. Durch eine frühzeitige und genaue Auseinandersetzung mit den Vorschriften können finanzielle und rechtliche Überraschungen vermieden werden.

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